Das FG Münster entschied, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und Cash-Games zu einer gewerblichen Tätigkeit führt (Az. 14 K 799/11).
Source: DATEV Steuer
Das FG Münster entschied, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und Cash-Games zu einer gewerblichen Tätigkeit führt (Az. 14 K 799/11).
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