Der Rat der EU hat am 19.11.2024 eine neue Verordnung über Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) angenommen. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, Rating-Tätigkeiten in der EU kohärenter, transparenter und vergleichbarer zu gestalten, um das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzprodukte zu stärken.