Wer IT-Sicherheitslücken aufspüren und schließen möchte, soll nicht dem Risiko einer Strafbarkeit ausgesetzt sein. Damit dies sichergestellt ist, schlägt das BMJ eine Anpassung des Computerstrafrechts vor.
Rechtssicherheit für die Erforschung von IT-Sicherheitslücken: BMJ veröffentlicht Gesetzentwurf zum Computerstrafrecht
von tadmin | Nov 5, 2024 | Uncategorized