Das SG Hannover entschied, dass die Rentenversicherung nicht für eine fehlerhafte Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes durch eine Berufsgenossenschaft verantwortlich ist (Az. S 6 R 164/22).
Rentenversicherung ist nicht für fehlerhafte Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes durch Berufsgenossenschaft verantwortlich
von tadmin | Dez 14, 2024 | Uncategorized