Die fristlose Kündigung eines Winterdienstvertrages aufgrund faktischer Unmöglichkeit der Leistung (hier: Schneechaos mit Notstandsstufe 4) ist unwirksam. So entschied das AG München (Az. 191 C 21246/24).
Schneechaos: Unwirksame Kündigung eines Winterdienstvertrages aufgrund faktischer Unmöglichkeit der Leistung
von tadmin | Jan. 28, 2025 | Uncategorized