Der Rat der EU hat am 20. Juni 2024 seine allgemeine Ausrichtung zum Kommissionsvorschlag der Richtlinie betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung festgelegt. Darauf weist die BRAK hin.