Das BMF gibt die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und
Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für
das Jahr 2023 bekannt (Az. IV C 6 – S-2142 / 22 / 10002 :010).
Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für
das Jahr 2023 bekannt (Az. IV C 6 – S-2142 / 22 / 10002 :010).