Im Rahmen eines Förderprogramms sollen künftig durch sog. Klimaschutzverträge besonders große und transformative Produktionsverfahren in Industrieanlagen finanziert werden. Prüfer sollen auf Verlangen der zuständigen Stelle von den antragstellenden Unternehmen einzureichende Unterlagen prüfen. Die WPK hat Hinweise zur Ausgestaltung der Prüfungsaufgabe gegeben.