Das BMF regelt unter Berücksichtigung der Grundsätze des EuGH-Urteils C-33/16 vom 04.05.2017 die Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt neu (Az. III C 3 – S-7155 / 16 / 10002).
Source: DATEV Steuer
Das BMF regelt unter Berücksichtigung der Grundsätze des EuGH-Urteils C-33/16 vom 04.05.2017 die Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt neu (Az. III C 3 – S-7155 / 16 / 10002).
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