Das BMF teilt die Ergänzungen für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Dividenden aus Aktien, die für ADRs hinterlegt sind, ergänzend zum BMF-Schreiben vom 24. Mai 2013 mit (Az. IV C 1 – S-2204 / 12 / 10003).
Source: DATEV Steuer
Das BMF teilt die Ergänzungen für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Dividenden aus Aktien, die für ADRs hinterlegt sind, ergänzend zum BMF-Schreiben vom 24. Mai 2013 mit (Az. IV C 1 – S-2204 / 12 / 10003).
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