Der Einwurf einer Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist ist selbst dann fristwahrend, wenn er beim unzuständigen Finanzamt erfolgt. So entschied das FG Köln (Az. 1 K 1637/14, 1 K 1638/14).
Source: DATEV Steuer
Der Einwurf einer Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist ist selbst dann fristwahrend, wenn er beim unzuständigen Finanzamt erfolgt. So entschied das FG Köln (Az. 1 K 1637/14, 1 K 1638/14).
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