Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wird der zeitliche Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen lt. BMF bis auf Weiteres auch auf das Jahr 2024 erstreckt (Az. IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :023).
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten: Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs
von tadmin | Okt 25, 2023 | Uncategorized