Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden. Dies entschied das FG Düsseldorf (Az. 3 K 2389/21 E).
Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts als nachträgliche Werbungskosten
von tadmin | Mai 15, 2024 | Uncategorized