Im Streit um die Umlage von Betriebskosten erklärte das AG München den Beschluss der beklagten WEG für ungültig, wonach die Kläger – Eigentümer einer Erdgeschosswohnung – anteilig die Kosten für den Betrieb eines nachträglich eingebauten Aufzugs zu tragen hatten (Az. 1290 C 19698/21).
Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft um Betriebskosten eines nachträglich eingebauten Aufzugs
von tadmin | Okt. 10, 2023 | Uncategorized