Das ArbG Halle hat die Klage einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin abgewiesen, mit der sie festgestellt wissen wollte, dass sie keine wöchentliche Vorgriffsstunde leisten muss (Az. 6 Ca 1173/23).
Teilzeitbeschäftigte Lehrerin ist verpflichtet, wöchentlich eine Vorgriffsstunde zu leisten
von tadmin | Jul 5, 2024 | Uncategorized