Das VG Gießen hat die Klage einer Tierhalterin gegen den Landkreis Gießen abgewiesen. Damit wurde ein gegenüber der Klägerin ergangenes Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde bestätigt (Az. 4 K 991/22.GI).
Tierschutz: Haltungs- und Betreuungsverbot aufgrund erheblicher Tierhaltungsmängel rechtmäßig
von tadmin | Dez 7, 2023 | Uncategorized