Das BMF-Schreiben berücksichtigt die seit dem BMF-Schreiben vom 19.12.2016 ergangene und im BStBl Teil II veröffentlichte Rechtsprechung und korrigiert redaktionelle Unschärfen (Az. III C 3 – S-7015 / 16 / 10003).
Source: DATEV Steuer
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