Das BMF regelt die umsatzsteuerliche Behandlung der Meldevergütung nach § 65c Abs. 6 SGB V für Meldungen zur klinischen Krebsregistrierung (Az. III C 3 – S-7170 / 15 / 10004).
Source: DATEV Steuer
Das BMF regelt die umsatzsteuerliche Behandlung der Meldevergütung nach § 65c Abs. 6 SGB V für Meldungen zur klinischen Krebsregistrierung (Az. III C 3 – S-7170 / 15 / 10004).
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