Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 aufgrund der Grundsätze der BFH-Urteile vom 30. August 2017, XI R 37/14, und 2. August 2018, V R 21/16, geändert (Az. III C 2 – S-7100 / 19 / 10001 :005).
Source: DATEV Steuer
Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 aufgrund der Grundsätze der BFH-Urteile vom 30. August 2017, XI R 37/14, und 2. August 2018, V R 21/16, geändert (Az. III C 2 – S-7100 / 19 / 10001 :005).
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