Das BMF hat sein Schreiben vom 22.12.2004 im Hinblick auf das niederländische Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren angepasst und die Wertgrenze von 1.500 Euro auf 2.500 Euro angehoben (Az. III C 3 – S-7492 / 24 / 10001 :001).
Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut – Anhebung der Wertgrenze auf einen Wert von 2.500 Euro
von tadmin | Jul 16, 2024 | Uncategorized