Das BMF hat sein Schreiben vom 22.12.2004 im Hinblick auf das niederländische Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren angepasst und die Wertgrenze von 1.500 Euro auf 2.500 Euro angehoben (Az. III C 3 – S-7492 / 24 / 10001 :001).