Die nur auf inländische Investmentfonds anwendbare Steuerbefreiungsvorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG a. F. ist mit der Kapitalverkehrsfreiheit zu vereinbaren. Dies entschied das FG Hessen (Az. 4 K 2079/16).
Source: DATEV Steuer
Die nur auf inländische Investmentfonds anwendbare Steuerbefreiungsvorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG a. F. ist mit der Kapitalverkehrsfreiheit zu vereinbaren. Dies entschied das FG Hessen (Az. 4 K 2079/16).
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