Der VerfGH Baden-Württemberg hat zwei Verfahren aufgehoben, weil diese den Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt haben. Dem Beschwerdeführer wurde die Einsicht in Wartungs- und Reparaturunterlagen des Geschwindigkeitsmessgeräts verwehrt (Az. 1 VB 38/18).