Verfassungsrechtliche Zweifel mit Blick auf die Rückwirkung sowie die mangelnde Bestimmtheit hat das FG Hamburg unter Berufung auf die bisherige Rechtsprechung und die überwiegende Literaturauffassung verneint (Az. 2 K 293/15).
Source: DATEV Steuer
Verfassungsrechtliche Zweifel mit Blick auf die Rückwirkung sowie die mangelnde Bestimmtheit hat das FG Hamburg unter Berufung auf die bisherige Rechtsprechung und die überwiegende Literaturauffassung verneint (Az. 2 K 293/15).
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