Das VG Osnabrück hat die Klagen zweier Betreiber von Lebensmittelmärkten anlässlich der Verweigerung der Eichung von Waagen-Kassen-Systemen in den Märkten und eichrechtlicher Beanstandungen dieser Systeme durch den beklagten Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) abgewiesen (Az. 1 A 52/22 u. 1 A 68/22).