Das VG Osnabrück hat eine Klage zweier Fachärzte für Innere Medizin aus dem Landkreis Osnabrück, die die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis für das Gebiet Allgemeinmedizin zum Ziel hatte, gegen die Ärztekammer Niedersachsen abgewiesen (Az. 1 A 10/23).