Der BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p. a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das BVerfG angerufen (Az. VIII R 9/23).
Vorlage an das BVerfG: BFH hält Aussetzungszinsen von monatlich einhalb Prozent für verfassungswidrig
von tadmin | Aug 23, 2024 | Uncategorized