Das AG München lehnte einen Anspruch auf Ersatz von Rückflugkosten einer vierköpfigen Familie ab, da die Hinderungsgründe des verpassten Boardings nicht nachvollziehbar dargelegt wurden (Az. 172 C 14078/23).
Vorverlegten Rückflug verpasst: Kein Anspruch auf Ersatz von Rückflugkosten ohne nachvollziehbare Darlegung der Hinderungsgründe eines verpassten Boardings
von tadmin | Aug 20, 2024 | Uncategorized