Beamte können durch Weisung des Dienstherrn zur Teilnahme an Maßnahmen der dienstlichen Qualifizierung verpflichtet werden, sofern es sich um bloße Anpassungsfortbildungen handelt. Dabei muss er gegebenenfalls ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Auswahl der Teilnehmer beachten. So entschied das BVerwG (Az. 2 C 2.22).
Weisung zur Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter mangels Beteiligung des Personalrats rechtswidrig
von tadmin | Jun 24, 2023 | Uncategorized