Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass eine ehemalige Grundsicherungsempfängerin für den Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten haften muss (Az. L 11 AS 330/22).
Wer die Vollmacht nicht widerruft – Ehemalige Grundsicherungsempfängerin haftet für Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten
von tadmin | Apr 3, 2024 | Uncategorized