Der BGH entschied, dass der Darlehensnehmer den zur Finanzierung eines Kfz-Erwerbs geschlossenen Darlehensvertrag nicht wirksam widerrufen hat, weil die beklagte Bank eine ordnungsgemäße Widerrufsinformation und die erforderlichen Pflichtangaben beanstandungsfrei erteilt hatte (Az. XI ZR 258/22).
Widerrufsinformationen in mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenem Verbraucherdarlehensvertrag ordnungsgemäß
von tadmin | Feb 28, 2024 | Uncategorized