Das LG Baden-Baden hat ein Unternehmen dazu verurteilt, einer Kundin die Namen ihrer Mitarbeiter zu benennen, die in dem Unternehmen erhobene Kundendaten privat verarbeitet haben (Az. 3 S 13/23).
Zu Ansprüchen nach DSGVO wegen eigenmächtiger Verarbeitung von Kundendaten auf privatem Account
von tadmin | Aug 29, 2023 | Uncategorized