Die Bundesregierung erweitert die Fördermöglichkeiten für gemeinwohlorientierte Unternehmen. Sie sollen jetzt auch von den Mitteln des sogenannten ERP-Vermögen profitieren können. Das Bundeskabinett hat den Anwendungsbereich des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 dementsprechend erweitert und dazu den Entwurf einer Rechtsverordnung verabschiedet.
Zukünftig auch für kleine und mittelständische Gemeinwohl-Unternehmen: Gründungsfinanzierung aus ERP-Mitteln
von tadmin | Apr 3, 2024 | Uncategorized