Der BGH hat entschieden, dass einem in Deutschland wohnhaften Verbraucher hinsichtlich über Fernkommunikationsmittel mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen ohne Widerrufsbelehrung abgeschlossener „Kauf- und Dienstleistungsverträge“ über Teakbäume in Costa Rica ein Widerrufsrecht zusteht und dass dieses nicht zeitlich befristet ist (Az. VIII ZR 226/22).
Zum Widerrufsrecht eines in Deutschland wohnhaften Verbrauchers bei Abschluss von „Kauf- und Dienstleistungsverträgen“ über Teakbäume in Costa Rica mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen über Fernkommunikationsmittel ohne Widerrufsbelehrung
von tadmin | Mai 16, 2024 | Uncategorized