Trotz unentgeltlicher Übertragung der Einkunftsquelle ist für die Überschussprognose nur auf die Nutzung des Vermögensgegenstandes durch den Steuerpflichtigen selbst abzustellen. So entschied das FG Hamburg (Az. 3 K 227/17).
Source: DATEV Steuer
Trotz unentgeltlicher Übertragung der Einkunftsquelle ist für die Überschussprognose nur auf die Nutzung des Vermögensgegenstandes durch den Steuerpflichtigen selbst abzustellen. So entschied das FG Hamburg (Az. 3 K 227/17).
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