Der EuGH entschied bzgl. Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht der Union: Die frühere tschechische Verjährungsregelung ist mit dem Unionsrecht unvereinbar. Diese Regelung macht es praktisch unmöglich, Schadensersatz für fortgesetzte wettbewerbswidrige Verhaltensweisen zu verlangen, oder erschwert dies übermäßig (Rs. C-605/21).
Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht der Union – Frühere tschechische Verjährungsregelung mit Unionsrecht unvereinbar
von tadmin | Apr 19, 2024 | Uncategorized