Das FinMin Baden-Württemberg teilt mit, dass die Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder in Baden-Württemberg rückwirkend zum 01.01.2019 von 40 auf 60 Euro erhöht wird.
Source: DATEV Steuer
Das FinMin Baden-Württemberg teilt mit, dass die Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder in Baden-Württemberg rückwirkend zum 01.01.2019 von 40 auf 60 Euro erhöht wird.
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