Eine durch einen Steuerberater nach dem 01.01.2023 per Fax erhobene Klage ist auch dann unzulässig, wenn der Registrierungsbrief für das beSt dem Steuerberater im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht zugegangen war. So entschied das FG Düsseldorf (Az. 14 K 125/23 E).
Zur Unzulässigkeit einer durch einen Steuerberater nach dem 01.01.2023 per Fax erhobenen Klage
von tadmin | Okt 13, 2023 | Uncategorized