Das BMF teilt mit, dass im Anwendungserlass zur Abgabenordnung die Regelung zu § 154 AO mit Wirkung ab 1. Januar 2018 durch dieses BMF-Schreiben neu gefasst wird (Az. IV A 3 – S-0325 / 17 / 10001).
Source: DATEV Steuer
Das BMF teilt mit, dass im Anwendungserlass zur Abgabenordnung die Regelung zu § 154 AO mit Wirkung ab 1. Januar 2018 durch dieses BMF-Schreiben neu gefasst wird (Az. IV A 3 – S-0325 / 17 / 10001).
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