Das BMF teilt die geltenden Bestimmungen für die Anrechnung nach Artikel 15a Ab.z 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz) mit (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 07 / 10015-02).
Source: DATEV Steuer