Auch weiterhin müssen auf die Entgelte für Abwasser und Abfall keine 19 Prozent Mehrwertsteuer draufgeschlagen werden. Auf Antrag des Landes Berlin haben die Finanzministerinnen und -minister der Bundesländer mehrheitlich am 22.06.2017 in Berlin gegen den Bund entschieden, dass die Endverbraucher auch künftig nicht zusätzlich belastet werden.
Source: DATEV Steuer