Das BMF teilt die Aufteilung mit, wie zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen aufzuteilen sind (Az. IV C 3 – S-2221 / 09 / 10013 :001).
Source: DATEV Steuer