Das BMF hat in einer vorläufigen FKAustG-Staatenaustauschliste 2018 die Staaten bekannt gegeben, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch nach dem FKAustG zum 30.09.2018 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum 31.07.2018 dem BZSt übermitteln müssen (Az. IV B 6 – S-1315 / 13 / 10021 :050).
Source: DATEV Steuer