Das BMF macht die Datensatzbeschreibung für die Zuleitung der entsprechenden Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 4a WoPG) an die Länder bzw. an die Bausparkassen sowie die Verfahrensbeschreibung für die Wohnungsbauprämie bekannt (Az. IV C 5 – S-1961 / 19 / 10002 :001).
Source: DATEV Steuer