Der BFH hatte zu entscheiden, ob Einmalzahlungen zur Abfindung von Kleinbetragsrenten auch schon vor dem 01.01.2018 nach § 34 Abs. 1 EStG begünstigt sind (Az. X R 7/18).
Source: DATEV Steuer
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Einmalzahlungen zur Abfindung von Kleinbetragsrenten auch schon vor dem 01.01.2018 nach § 34 Abs. 1 EStG begünstigt sind (Az. X R 7/18).
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