Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das Finanzamt gegenüber der GmbH erst mit der formellen Aufhebung der Umsatzsteuerfestsetzungen etwas schuldig geworden ist, weil die ungerechtfertigten Voranmeldungszahlungen der GmbH erst mit einer entsprechenden Steuerfestsetzung steuerrechtlich entstanden sind (Az. VII R 31/17).
Source: DATEV Steuer