Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ab welchem Zeitpunkt der Zinslauf für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach § 235 AO beginnt, wenn weder eine Anzeige nach § 30 ErbStG noch eine Schenkungsteuererklärung abgegeben wurde (Az. II R 7/17).
Source: DATEV Steuer