Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Ansatz eines Abschlags für Abbruchverpflichtung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden unterbleibt, wenn zum Feststellungszeitpunkt vorhersehbar ist, dass das Gebäude (hier: Parzelle) trotz Verpflichtung tatsächlich nicht abgebrochen werden wird (Az. II R 19/16).
Source: DATEV Steuer