Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Veräußerung von Gegenständen, die durch das Zerlegen komplexerer Gebrauchtgegenstände gewonnen wurden, mangels Identität von erworbenen und veräußerten Gegenständen der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG unterliegt (Az. V R 37/15).
Source: DATEV Steuer