Der BFH hat zur Klärung der Frage, ob die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters auch dann vorliegt, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist, eine Vorlage an den EuGH formuliert (Az. XI R 16/18).
Source: DATEV Steuer